Einschulung
Die obligatorische Schulzeit beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten. Sie dauert in der Regel 11 Jahre, 2 Jahre in der Kindergarten-, 6 Jahre in der Primar- und 3 Jahre in der Sekundarstufe I.
Die Klassen der Primarstufe vom 1. bis 6. Schuljahr werden in den Schulhäusern Gsteighof, Schlossmatt, Pestalozzi-Gotthelf, Lindenfeld und Neumatt unterrichtet. Die Klassen der Sekundarstufe I werden in Oberstufenschulhäusern Pestalozzi-Gotthelf und Gsteighof geführt.
Für die Oberstufen Burgdorf gilt das Schulmodell 3, das heisst, die Fächer Deutsch, Französisch und Mathematik werden in drei Niveaus (Real-, Sekundar- und spezielles Sekundarniveau) unterrichtet. Die übrigen Fächer werden gemeinsam unterrichtet.
Die Schwerpunkte und Zielsetzungen des Unterrichts sind im kantonalen Lehrplan festgelegt.
Beginn der Schulpflicht:
Der Kindergarten ist obligatorisch und eigenständiger Teil der elf Jahre dauernden Volksschule In der Regel dauert er zwei Jahre. Jedes Kind, das bis am 31. Juli vier Jahre alt geworden ist, tritt im August in den Kindergarten ein. Entscheidend für den Eintritt ist das Alter.
Die Eltern von einzuschulenden Kindern werden automatisch angeschrieben. Jeweils Ende April wird die definitive Einteilung schriftlich bekannt gegeben.
Weitere Informationen:
Fit für die Schule (mit Übersetzungen)
Detaillierte Informationen zum Kindergarten sind in der Rubrik Kindergarten zu finden.
Grundlage
Die Einteilung der Kinder erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien des Kantons und der Volksschulkommission Burgdorf.
Einteilung in die Kindergarten- und Unterstufenklassen
Im Interesse von allen Beteiligten werden möglichst ausgewogene Klassen gebildet. Ausgewogen in Bezug auf die Grösse und besondere Bedürfnisse.
Die Zuteilung ist zu folgenden Standorten möglich:
- Primarschule Lindenfeld mit 3 Kindergärten
- Primarschule Schlossmatt mit 4 Kindergärten
- Primarschule Pestalozzi-Gotthelf mit 5 Kindergärten
- Primarschule Neumatt mit 2 Kindergärten
- Primarschule Gsteighof mit 4 Kindergärten
Einteilung in die Oberstufe
Auch auf der Oberstufe werden möglichst ausgewogene Klassen angestrebt. Ausgewogen in Bezug auf die Grösse, Verteilung der Niveaus und besondere Bedürfnisse.
Die Schulwege werden auf dieser Stufe nicht mehr berücksichtigt. Gemäss Richtlinien des Kantons sind diese für alle Oberstufenkinder zumutbar. Die Einteilung ist für alle Kinder in beide Oberstufen möglich.
Ausnahmen:
- Kinder aus Heimiswil besuchen die Oberstufe Pestalozzi
- Kinder, welche am Projekt «Erweiterter Musikunterricht» teilnehmen, besuchen die Oberstufe Pestalozzi
- Kinder aus dem «Talent-Förderprogramm» werden in der Oberstufe Gsteighof unterrichtet
Das kantonale Volksschulgesetz sowie das Reglement über das Schulwesen der Stadt Burgdorf sehen eine aktive Elternmitarbeit in der Schule vor.
Was will der Elternrat?
Wie arbeitet der Elternrat?