Aufnahmeverfahren

Zuweisung zur Begabtenförderung (BF)

Der Ablauf der Zuweisung erfolgt durch das 4-Stufen-Modell.

Stufe 1: Die Lehrperson fördert und unterstützt die Schülerinnen und Schüler mit geeigneten Massnahmen in der Klasse.

Stufe 2: Die Lehrperson nimmt Kontakt mit den Eltern auf. Die Mithilfe der Eltern wird angefordert.

Stufe 3: Die Förderlehrperson wird beigezogen.

  • Die Lehrperson füllt das Anmeldeformular der EB und den Renzulli-Fragebogen aus. Der Fragebogen gibt Auskunft über die intellektuellen Fähigkeiten, die Kreativität, die Motivation, das Führungs- und das Planungsverhalten der Schülerin/des Schülers in der Regelklasse.
  • Mit dem Einverständnis der Eltern meldet die Lehrperson die Schülerin/den Schüler zur weiteren Abklärung und Beurteilung durch die Erziehungsberatungsstelle an. Ein Intelligenztest gibt Auskunft über die kognitiven Fähigkeiten der Schülerin/des Schülers.
  • Die Erziehungsberatung stellt einen Antrag für die Teilnahme am Förderprogramm BF an die Schulleitung der besonderen Massnahmen.

Stufe 4: Die Schulleitung der besonderen Massnahmen bewilligt die Teilnahme am Förderprogramm BF für vier Jahre. Eine Verlängerung oder ein Abschluss der Fördermassnahme wird vor Ablauf der Bewilligung überprüft.


Schülerinnen und Schüler können laufend angemeldet werden. Sie werden zweimal im Jahr ins Förderprogramm aufgenommen: Die Aufnahmetermine sind im August und Februar.

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