Für Schülerinnen und Schüler mit deutlicher partieller Entwicklungsverzögerung besteht die Möglichkeit der 2-jährigen Einschulung in einer Einschulungsklasse.
Dabei wird das Pensum des ersten Schuljahres auf zwei Jahre verteilt. Dies ist jedoch nur auf Antrag der EB oder KJP möglich. Der Unterricht in einer Einschulungsklasse wird durch die Schulleitung verfügt.
Quelle: Leitfaden der BKD zur Umsetzung von Artikel 17 VSG, Ausgabe 2019