Integration Fremdsprachiger
Dieses Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als der Unterrichtssprache, die auf zusätzliche Sprachförderung angewiesen sind. Es besteht aus der Unterstützung dieser Schülerinnen und Schüler beim Erwerb der Unterrichtssprache mittels DaZ-Lektionen. Dadurch sollen einerseits die sprachlich oder kulturell bedingten Schulschwierigkeiten vermieden oder überwunden werden. Andererseits soll die soziale Integration begünstigt werden. Die Zusammenarbeit zwischen den DaZ- und den Regellehrpersonen ist sicherzustellen.
Quelle: Leitfaden der BKD zur Umsetzung von Artikel 17 VSG, Ausgabe 2019
DaZ-Unterricht
Die Unterstützung erfolgt grundsätzlich in klassenintegrierter, kooperativer Unterrichtsform zwischen der Klassenlehrkraft und der Lehrkraft für DaZ. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit der Förderung in Gruppen ausserhalb des Schulzimmers.
Intensivkurs DaZ
Fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern mit ausgewiesenem DaZ-Bedarf steht folgendes Angebot zur Verfügung:
Für Schülerinnen und Schüler, die keine oder nur geringe Kenntnisse der Unterrichtssprache besitzen, können die Gemeinden Intensivkurse Deutsch oder Französisch als Zweitsprache zentral organisieren.
Ein Intensivkurs umfasst mindestens 20 Wochenlektionen. Während dem Besuch des Intensivkurses sind die Schülerinnen und Schüler vom Regelunterricht befreit.
Quelle: Leitfaden der BKD zur Umsetzung von Artikel 17 VSG, Ausgabe 2019