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Unterstützungsgesuch für Veranstaltungen

Die Stadt kann Dienstleistungen für Veranstaltungen Dritter erbringen, sofern die betroffenen Abteilungen über die nötige Kapazität verfügen oder wenn Aussenstehende dazu nicht in der Lage sind.

Als Dienstleistungen gelten Material, Naturalien, Mieten und Lohnkosten.
Der Aufwand der Stadt wird nach gewerblich üblichen Ansätzen der Gemeinderates entschädigt.

Die Stadt kann ihre Kosten teilweise oder ganz erlassen, wenn:

  • sie als Mitorganisatorin auftritt
  • die Veranstaltung ausschliesslich sozialen oder erzieherischen Zwecken dient
  • die Veranstaltung zur Stadtbelebung beiträgt oder die Stadt daran ein repräsentatives Interesse hat



Es besteht weder Anspruch auf städtischen Dienstleistungen noch auf Kostenerlass. Bei kommerziellen Anlässen können Kostenerlasse in der Regel nicht gewährt werden.

Um Beiträge oder Dienstleistungen der Stadt zu beantragen, füllen Sie bitte das Formular «Gesuch für Beiträge und Dienstleistungen der Stadt Burgdorf» aus.

Checkliste für Beitragsgesuch Veranstaltungen
Gesuch für Beiträge Stadt Burgdorf

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