Die Beantragung der Ausweisverlängerung hat frühestens drei Monate und spätestens 14 Tage vor Ablauf der fremdenpolizeilichen Bewilligung persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu erfolgen.
Die Verfallsanzeigen werden rund zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der fremdenpolizeilichen Bewilligung durch das Staatssekretariat für Migration SEM der ausländischen Person per Post zugestellt.
Zur Beantragung der Ausweisverlängerung bei den Einwohnerdiensten mitbringen:
- Verfallsanzeige vollständig ausgefüllt und unterzeichnet (inkl. Bestätigung Arbeitgeber)
- Gültiger Reisepass bzw. Identitätskarte
- Aktuelle Studienbestätigung (Studierende)
- Aktueller Arbeitsvertrag (Erwerbstätige)
- Gebühren