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Alimentenhilfe

  • Alimentenbevorschussung
  • Alimenteninkasso


Alimentenhilfe
Wenn Vater oder Mutter ihre Unterhaltspflichten gegenüber einem minderjährigen Kind nicht erfüllen, hat das Kind auf Gesuch hin Anspruch auf unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche. Befindet sich das Kind nach Erreichen der Volljährigkeit noch in Ausbildung, so besteht der Anspruch auf diese Hilfe, bis die Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann. Gleichzeitig kann auch dem obhutsberechtigten Elternteil für seinen eigenen Unterhaltsanspruch Inkassohilfe gewährt werden.


Kontakt:
Berger Hans

Sozialdirektion
Support

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