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Wegzug (Abmeldung)

Wegzug in eine andere Gemeinde:
Die Abmeldung muss entweder via eUmzugpersönlich am Schalter der Einwohnerdienste, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur von Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.

Zur Abmeldung wird folgendes benötigt:

  • genaues Wegzugsdatum
  • Wegzugsadresse


Wegzug ins Ausland:
Eine Abmeldung ins Ausland hat spätestens am Tage des Wegzuges zu erfolgen. Es ist jedoch zu empfehlen, die Abmeldung frühzeitig (max. 3 Monate zum Voraus) zu melden. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug oder E-Mail ist nicht möglich.

Zur Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Ausländerausweis
  • genaues Ausreisedatum
  • Auslandsadresse
  • Zustelladresse in der Schweiz (Formular unten "Vertreteradresse" ausfüllen)


Informationen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer:
Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz immatrikulieren. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Auf der EDA-Seite finden Sie die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.

eUmzug
Checkliste Zuzug / Umzug / Wegzug
Einwohnerdienste
Vertreteradresse

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