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Tombola, Lotto, Sportwetten und Pokerturniere

Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht.

Bewilligungen / Meldungen (Lotterie- und Sportfonds) Sicherheitsdirektion - Kanton Bern

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