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Verkehrsberuhigung in Quartieren

In fast allen Quartieren Burgdorfs gilt heute Tempo 30 als Maximalgeschwindigkeit. Bei Schulhäusern, Kindergärten, Bildungsstätten und weiteren sensiblen Gebieten wurden Begegnungszonen mit Tempo 20 eingerichtet.

Gestützt auf frühere Erfahrungen mit Verkehrsberuhigungsprojekten hat der Gemeinderat eine Strategie für Verkehrsberuhigungsmassnahmen in Quartieren und ein entsprechendes Vorgehenskonzept beschlossen. Grundsätzlich prüft die Stadt Burgdorf Verkehrsberuhigungsmassnahmen nur auf Antrag des Quartiervereines, welcher zudem darlegen muss, dass eine repräsentative Mehrheit der Bevölkerung der Einführung von Verkehrsberuhigungsmassnahmen zustimmt. Gemeinsam mit den Quartiervereinen und interessierten Bewohnern werden so verkehrsberuhigte Zonen in den Quartieren Burgdorfs umgesetzt.

Tempo-30-Zonen

In Tempo-30-Zonen gilt Tempo 30 als Maximalgeschwindigkeit. Fussgänger haben keinen Vortritt, dürfen die Fahrbahn aber überqueren, wo und wann sie sich sicher fühlen. Fussgängerstreifen gibt es nur in Ausnahmefällen (wichtige Schulwegverbindungen). Dort haben Fussgänger Vortritt. Bodenmarkierungen an heiklen Stellen mahnen zur besonderen Vorsicht.

Begegnungszonen
In Begegnungszonen gilt Tempo 20 als Maximalgeschwindigkeit. Fussgänger dürfen die ganze Verkehrsfläche benutzen und haben Vortritt, dürfen den rollenden Verkehr jedoch nicht unnötig behindern. Das Parkieren ist nur an den entsprechend gekennzeichneten Stellen erlaubt.

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