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Schlossgässli 14

27.06.2024

Ersatz oberstes Geschoss, Innenumbau, neue Gewerbe-, Diensteistungs- und Wohnnutzungen, Änderungen an Fassaden und Umgebung (wurde gemäss Bauentscheid vom 3.10.2022 realisiert).

Baupublikation
Projektänderung

Bauherrschaft
Johanna und Andreas Hugi-Sommer, Hohlgasse 6, 8352 Elsau

Projektverfasserin
werkidee architekten gmbh, Hohengasse 43, 3400 Burgdorf

Bauvorhaben
Ersatz oberstes Geschoss, Innenumbau, neue Gewerbe-, Dienstleistungs- und Wohnnutzungen, Änderungen an
Fassaden und Umgebung (wurde gemäss Bauentscheid vom 3.10.2022 realisiert.

Projektänderung
B. Einrichtung eines Kulturlokals mit Gastgewerbenutzung im ersten Vollgeschoss (öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank). Es sind weder lärmrelevante Veranstaltungen (Musik) geplant noch vorgesehen. Siehe Kulturkonzept RAKplus/spanische Weinhalle.

Standort
Schlossgässli 14, Parzelle Nr. 224, Mischzone Altstadt Wohnen

Koordinaten
2’614’371 / 1’211’675

Gewässerschutzbereich
üB, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe A (Altstadt), Ortsbildschutzgebiet O I, Altstadt, Gürtel- und Randbereiche, Archäologisches Schutzgebiet und Fundstelle.

Gewässerschutzmassnahmen
Schmutz- und Regenabwasser werden in die Gemeindekanalisation geleitet.

Elektronische Auflage
Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf

Auflage- und Einsprachefrist
bis 29. Juli 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Ein-sprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Langnau i.E., 21. Juni 2024

Regierungsstatthalteramt Emmental

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