30.05.2024
Schulanlage Pestalozzi, Neubau provisorisches Schulhaus in Containerbauweise (Laufzeit Betrieb maximal 3 Jahre), Abbau vier Velounterstände während der Aufstellzeit des Provisoriums
Baupublikation
Bauherrschaft
Schulhaus Burgdorf AG, p. Adr. Finanzdirektion Stadt Burgdorf, Kirchbühl 23, 3400 Burgdorf
Projektverfasserin
team k architekten ag, Lyssachstrasse 113c, 3400 Burgdorf
Bauvorhaben
Schulanlage Pestalozzi; Neubau provisorisches Schulhaus in Containerbauweise (Laufzeit Betrieb maximal 3 Jahre); Abbau vier Velounterstände während der Aufstellzeit des Provisoriums.
Abweichen von der Bandbreite für Abstellplätze gemäss Art 54 BauV.
Standort
Sägegasse 13, 13a - d, Parzellen Nrn. 934 und 2595, Zone: Zone für öffentliche Nutzungen ZöN 1.1
Koordinaten
2’614’636 / 1’211’709; 2’614’590 / 1’211’768
Gewässerschutzbereich
Aᵤ
Gewässerschutzmassnahmen
Das Schmutz- und Regenabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet und in der ARA gereinigt.
Ausnahmen
Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV): wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG); Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG); Abweichen von Vorschriften über die Energienutzung (Art. 36 KEnG)
Elektronische Auflage
Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden: www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances. Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist
1. Juli 2024
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungs-statthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Ein-sprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Langnau i.E., 27. Mai 2024
Regierungsstatthalteramt Emmental