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Kirchbergstrasse 25

20.06.2024

Nachträgliches Baugesuch für ein Zelt über der bestehenden Aussenbewirtungsfläche, eine Halfpipe und einen Materialcontainer sowie Stahlträger über den Mülibach inklusive einer neuen Aussenbewirtungsfläche auf einer Plattform

Baupublikation

Bauherrschaft
Radix GmbH, Kirchbergstrasse 25, 3400 Burgdorf

Projektverfasserin
A+W Architekten AG, Korngasse 8, 3422 Kirchberg

Bauvorhaben
Nachträgliches Baugesuch für ein Zelt über der bestehenden Aussenbewirtungsfläche, eine Halfpipe und einen Materialcontainer sowie Stahlträger über den Mülibach inkl. einer neuen Aussenbewirtungsfläche auf einer Plattform.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 57 Sitzplätze innen und 65 Sitzplätze auf der Terrasse (bestehend),
18 Sitzplätze auf der Terrasse (neu); Öffnungszeiten: täglich bis 00.30 Uhr.

Standort
Kirchbergstrasse 25 und 25a, 3400 Burgdorf, Parzelle Nr. 382, ZPP Nr. 4 ESP Nord 3

Koordinaten
2’613’803 / 1’212’298

Gewässerschutzbereich
Aᵤ, schützenswertes K-Objekt (Nr. 25), Ortsbildschutzgebiet; Baugruppe M; ISOS national

Ausnahmen
Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV); wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG); Überdecken oder Eindolen von Fliessgewässer (Art. 38 GSchG); Befreiung von der Planungspflicht (Art. 93 Abs. 1 Bst. a BauG)

Elektronische Auflage
Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf

Auflage- und Einsprachefrist
22. Juli 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungs-statthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Ein-sprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Langnau i.E., 14. Juni 2024

Regierungsstatthalteramt Emmental

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