20.06.2024
Bau eines Spielturms mit Schaukeln und Rutsche
Baupublikation
Gesuchstellende
Corinne Wenk, Flurweg 4, 3400 Burgdorf
Projektstandort
Flurweg 4, Burgdorf, Parzelle Nr. 1411, Wohnzone 2
Bauvorhaben
Bau eines Spielturms mit Schaukeln und Rutsche
Ausnahme
Nach Art. 81 SG für das Bauen im Strassenabstand
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 22. Juli 2024
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 17. Juni 2024
Bauinspektorat