In der Stadt Burgdorf nimmt die Geschäftsprüfungskommission des Stadtrates die Aufgabe der Aufsichtsstelle für Datenschutz wahr.
Der Betrieb einer zeitgemässen und effizienten öffentlichen Verwaltung setzt voraus, dass Personendaten bearbeitet werden können. Der Datenschutz bzw. das Datenschutzrecht will nicht jede Bearbeitung von Personendaten unterbinden, sondern den Missbrauch von Personendaten verhindern. Das für die Stadt Burgdorf massgebliche Datenschutzrecht finden Sie unten zum Herunterladen. Zusätzlich enthält das Polizeirecht des Kantons Bern Vorschriften über die Videoüberwachung im öffentlichen Raum.
Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist in erster Linie Aufgabe der Verwaltung selbst. Bitte wenden Sie sich deshalb in Datenschutzfragen oder mit Einsichts-, Sperr- und Berichtigungsgesuchen zuerst immer an die zuständige Direktion der Stadtverwaltung. Wenn die Verwaltung ein Einsichts-, Sperr- oder Berichtigungsgesuch abweist, erlässt sie eine Verfügung, die auf dem gewöhnlichen Rechtsweg angefochten werden kann. Verfügungen über Gesuche auf Listenauskunft werden im Amtsanzeiger eröffnet. Die Präsidialdirektion führt eine öffentlich zugängliche Liste der erteilten Listenauskünfte.
Gesuche um Datensperre (Sperrung der Daten für die Bekanntgabe durch die Einwohnerkontrolle) sind schriftlich an die Einwohnerkontrolle zu richten.
Wenn Probleme mit der Stadtverwaltung hinsichtlich der Abwicklung von Datenschutzfragen entstehen oder wenn Sie begründeten Verdacht haben, dass Personendaten durch die Stadtverwaltung missbräuchlich verwendet werden, können Sie sich an die Aufsichtsstelle wenden. Diese kann Sie beraten und von der Stadtverwaltung Auskünfte einholen. Letztlich steht ihr ein Beschwerderecht zu.