Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

5 Reglement über die Urnenwahlen und -Abstimmungen (AbstimmungsR) I. Allgemeine Vorschriften Art. 1 Geltungsbereich 1Dieses Reglement gilt für die Volkswahlen und -Abstimmungen in der Einwohnergemeinde Burgdorf. 2Es gilt nach Massgabe des übergeordneten Rechts auch für die Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Volkswahlen und -abstimmungen. Art. 2 Ergänzendes Recht Enthält dieses Reglement oder die Gemeindeordnung keine Vorschrift, kommen ergänzend die kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte zur Anwendung. II. Abstimmungs- und Wahlverfahren Erster Abschnitt: Organisation Art. 3 Stimmregister Die vom Gemeinderat bezeichnete zuständige Stelle führt ein Stimmregister nach den Vorschriften des kantonalen Rechts über die in eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten. Art. 4 Briefliche Stimmabgabe Für die briefliche Stimmabgabe gelten die gleichen Bestimmungen wie für die eidgenössischen und kantonalen Volkswahlen und Abstimmungen

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