Der schulzahnärztliche Dienst in den öffentlichen und privaten Schulen ist eine Aufgabe der Gemeinde. Er bezweckt die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstige Behandlung.
Die Prophylaxe besteht aus:
der jährlichen Kontrolluntersuchung bei einem Zahnarzt und aus
regelmässigen vorbeugenden Massnahmen in der Schule unter Beizug von Fachpersonal.
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