Abstimmungsbotschaft 9. Juni 2024

4 3. Senkung des Mindestalters für Jugend- und Ausländeranträge Durch diese Änderung soll es Jugendlichen ermöglicht werden, sich schon ab einem jüngeren Alter politisch zu engagieren. Sie steht im Einklang mit der UNO-Kinderrechtskonvention, die Kindern und Jugendlichen das Recht gibt, ihre Meinung in relevanten Angelegenheiten zu äussern. Entwicklungspsychologisch sind Kinder ab etwa 12 Jahren in der Lage, fundierte Meinungen zu bilden und politische Prozesse zu verstehen. Dies soll nun auch auf gesetzgeberischer Ebene berücksichtigt werden, indem die Altersgrenze für Jugend- und Ausländeranträge von 14 auf 12 Jahre gesenkt wird. 1. Fristen für die Behandlung von Referenden und Initiativen Die Artikel 19 und 20 der Gemeindeordnung beschreiben, was für Referenden und Initiativen notwendig ist. Was fehlt, ist eine klare Regelung, wie lange die politischen Instanzen Zeit haben, um auf ein erfolgreiches Referendum bzw. eine erfolgreich eingereichte Initiative zu reagieren. Jetzt möchte man diese Lücke schliessen und eine Frist setzen, die besagt, dass Referenden und Initiativen so schnell wie möglich respektive bei nächster Gelegenheit den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden sollen. Dabei sollen die ordentlichen Wahl- und Abstimmungstermine von Bund und Kanton berücksichtigt werden. 2. Stellvertretungsregelung im Stadtrat Die Einführung einer Stellvertretungsregelung im Gemeindeparlament soll es Ratsmitgliedern erlauben, sich bei längerfristigen Abwesenheiten vertreten zu lassen. Das ist besonders bei Gründen wie Krankheit oder Mutterschaftsurlaub hilfreich. Die Regelung stärkt die Demokratie, indem sie eine kontinuierliche Vertretung im Parlament sichert und knappe Mehrheitsverhältnisse stabilisiert. Zudem bietet sie Interessierten die Chance, erste Erfahrungen im Parlamentsbetrieb zu sammeln. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Teilrevision der Gemeindeordnung

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